Sonntag, 28. März 2010

Ich hab beim Bremer-Sozialgericht Klage gegen das Versorgungsamt eingereicht. Die haben mir zwar 100% Schwerbehinderung zugestanden, aber das Merkzeichen G wurde mit einer ganz seltsamen Begründung abgelehnt: Bei der Abschlußuntersuchung nach der Ganzkopfbestrahlung sei das Gangbild unauffällig gewesen.(dabei mußte ich 5 Schritte im Arztzimmer machen, um nachzusehen ob ich Neurologische Ausfälle habe) Hat irgendwie wenig mit den Voraussetzungen für das Merkzeichen G zu tun.

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